Auszubildende aus Drittstaaten
Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW
Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.
Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden.
Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Große Herausforderungen in der Baubranche
Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.
Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes
Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.
In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.
Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.
Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.
Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:
- Nach Einreise,
- Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
- Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.
So sind die Kosten planbar und fair verteilt.
Aktuelle Projekt-News
Meldungen
Wichtige Warnung vor Betrugsversuch per Mail oder Brief
Schreiben und E-Mails zu angeblich neuem Präventionsmodul stammen nicht von der DGUV oder der BGN.
Achtung Betrugsversuche: Derzeit kursieren bundesweit Schreiben, die sich insbesondere an Unternehmen – zunächst im Gastgewerbe, inzwischen aber auch aus anderen Branchen – richten.
Kriminelle versenden diese E-Mails oder auch postalisch Schreiben mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und unter missbräuchlicher Verwendung des Logos sowie des Namens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Diese E-Mails enthalten täuschend echt wirkende Schreiben und Rechnungen zu einem angeblich verpflichtenden „DGUV-Präventionsmodul 2025“.
Bitte beachten Sie:
- Ein solches Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
- Die DGUV und die BGN versenden derzeit keine derartigen Zahlungsaufforderungen.
- Logos und Unterschriften (z. B. von Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV) werden missbräuchlich verwendet.
- Die E-Mails wirken täuschend echt und fordern zur sofortigen Zahlung einer Teilnahmegebühr auf.
Der Betrug ist inzwischen so weit ausgeweitet, dass auch Unternehmen außerhalb des Gastgewerbes betroffen sind. Die Betreffzeilen variieren, z. B.:
- „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“
- „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“
- „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 – verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“
- „DGUV-Präventionsmodul 2025 - Zustellung von Schreiben und Rechnung zum DGUV-Präventionsmodul 2025“
Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Unternehmen, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden dringend gebeten, Strafanzeige zu erstatten. Das Service-Center der BGN stellt Betroffenen hierzu ein Aktenzeichen und Kontaktinformationen der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zur Verfügung (Telefon: 0621 4456-1581).
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an die DGUV wenden: Infoline: 0800 60 50 40 4 (kostenfrei); E-Mail: info@dguv.de
Wir empfehlen allen Mitgliedern:
- Ignorieren Sie solche E-Mails.
- Öffnen Sie keine Anhänge.
- Tätigen Sie keine Zahlungen.
- Kontaktieren Sie den Service-Center der BGN und erstatten Sie Strafanzeige, sofern Sie betroffen sind.
Auch die DGUV und die BG BAU informieren hierüber:
Ihre Ansprechpartner

