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Auszubildende aus Drittstaaten

Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW

Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.

Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden. 

Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Große Herausforderungen in der Baubranche

Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.

Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes

Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.

In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.

Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.

Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.

 

Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:

  1. Nach Einreise,
  2. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
  3. Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.

So sind die Kosten planbar und fair verteilt.

Aktuelle Projekt-News

Meldungen

Kleine Bauvorlageberechtigung: Erste Handwerksmeister absolvieren Fortbildung

Die Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB) führten in Krefeld erstmals die Weiterbildung zur Erlangung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung durch. Die Teilnehmenden, acht Meister des Maurer- und Betonbauer- bzw. Zimmererhandwerks, erfüllen damit eine wichtige Bedingung, um die Planung, Abwicklung und Ausführung für die Gebäudeklassen 1 und 2 aus einer Hand anzubieten.

Die in 2024 in NRW eingeführte eingeschränkte (kleine) Bauvorlageberechtigung eröffnet den Absolventen neue Geschäftsfelder. Das Handwerk und auch die BAUVERBÄNDE.NRW forderten seit Jahren dieses Recht, das in 14 anderen Bundesländern bereits gültig war.

 

Bauausführende profitieren von der neuen Regelung

„Die Bauverbände machen sich seit zehn Jahren für die Bauvorlageberechtigung für Handwerkerinnen und Handwerker stark“, erläutert Johannes Schmitz, Zimmerer- und Innungsmeister sowie Vorstandsvorsitzender der BZB und des Zimmerer- und Holzbauverbandes NRW. „Als Bauausführende leisten wir die Vorarbeit und legen die Entwürfe vor, können sie aber nicht selbst bei der Ingenieurkammer-Bau einreichen. Nun sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür seitens der nordrhein-westfälischen Regierung endlich geschaffen.“

Eingeschränkt bauvorlageberechtigt sind Maurer*innen, Betonbauer*innen oder Zimmerinnen/Zimmerer, die seit mindestens fünf Jahren über den Meistertitel verfügen, eine entsprechende Weiterbildung absolvieren und eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen können sie sich in das Verzeichnis der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen und auch als Nicht-Architekten eingeschränkt Bauvorlagen erstellen und einreichen. Dies regelt § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018 seit dem 01.01.2024. Die zugehörige Rechtsverordnung auf Grundlage von § 87 Absatz 2a BauO NRW 2018 trat am 01.05.2024 in Kraft.

„Der große Vorteil: Wir kommen bei den kleinen Baumaßnahmen schneller voran, also bei dem Bau von Einfamilienhäusern, Carports, dem Ausbau von Dachgeschossen,“ so Johannes Schmitz. „Zeit und Kosten werden eingespart – das lohnt sich“, ergänzt der Betriebsinhaber der Firma J. Schmitz Zimmerei und Holzbau.

 

Weiterbildung legt wichtigen Grundstein

Für die Eintragung in das Verzeichnis der Ingenieurkammer-Bau ist das Absolvieren einer spezialisierten Weiterbildung erforderlich. „Nachdem die rechtliche Basis geschaffen war, entwickelten wir eine Fortbildung, die alle Vorgaben erfüllt“, so Thomas Murauer, Geschäftsführer der BZB. „Die hauptsächlich rechtlichen Themen werden von hochkarätigen Referenten praxisnah dargelegt.“

Das BZB-Seminar „Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW“ umfasst 80 Unterrichtsstunden und beschäftigt sich neben dem öffentlichen Baurecht mit Planungsrecht, Bauordnungsrecht und zivilrechtlichen Grundlagen – vermittelt von praxiserfahrenen Fachjuristen. Experten aus Architektur und Bauwesen führen weitere Themen, wie Kostenplanung, bautechnische Nachweise der Entwürfe und Brandschutz aus. Dabei ist die Verknüpfung der fachpraktischen Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden mit den gesetzlichen Auflagen von zentraler Bedeutung.

„Viele Normen und Gesetze spielen bei der Aufgabe eine große Rolle“, resümiert Johannes Schmitz. „Das vermittelte Wissen in der Weiterbildung hat unseren Horizont maßgeblich erweitert. Die Dozentinnen und Dozenten gewährten uns einen sehr guten und interessanten Einblick in die Vorschriften und verknüpften durch Fallbeispiele die Theorie mit der Praxis.“

„Mit dem Lehrgang wollen wir für die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister einen Perspektivwechsel schaffen“, schlussfolgert Thomas Murauer. „Denn dass sie bauen und ausführen können, steht außer Frage. Aber wie eine Baubehörde „denkt“ und was zu beachten ist – dies wollen wir vermitteln.“

 

Nächster Lehrgang startet im Oktober

Der nächste Lehrgang findet vom 02.10. – 08.11.2024 in Teilzeit statt. Die Teilnahme ist online oder in Präsenz im BZB Krefeld möglich. Der Lehrgang ist online auf www.bzb.de buchbar. Bei Fragen steht das BZB-Team der Weiterbildung unter 02151 / 51 55 30 oder akademie@bzb.de zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing, Dipl. Kfm. Heinz G. Rittmann

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

MSc. Maike Rödelbronn

T.: 0211 - 914 290

Mail: roedelbronn@bauverbaende.nrw