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Auszubildende aus Drittstaaten

Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW

Mit dem Poolansatz vermittelt BAUVERBÄNDE.NRW seit 2022 Auszubildende aus Drittstaaten – derzeit aus Äthiopien und Mosambik – an Mitgliedsbetriebe.

Durch eine Vielzahl an verlässlichen lokalen Partnern und ein gutes Netzwerk in den verschiedenen Drittländern können geeignete Kandidaten vor Ort ausfindig gemacht und mit den richtigen Unternehmen zusammengebracht werden. 

Diese Lösung sichert nicht nur kurzfristig die Besetzung freibleibender Ausbildungsplätze, sondern ist auch langfristig eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Große Herausforderungen in der Baubranche

Die Baubranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der akute Fachkräftemangel wird durch den Ruhestand von rund 200.000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren noch verstärkt.

Trotz einer positiven Entwicklung während der Corona-Pandemie, sinkt die Zahl neuer Ausbildungsverträge seit 2022 kontinuierlich. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Zahl der qualifizierten Fachkräfte zu sichern, müssen wir innovative Lösungen finden. Der Poolansatz der BAUVERBÄNDE.NRW bietet eine solche Lösung.

Vorteile des Poolansatzes

Unsere Kandidaten durchlaufen intensive Deutschkurse bis zum B1-Niveau. Das bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits grundlegende Sprachkenntnisse besitzen. Dadurch können sie sich schneller in den Arbeitsalltag integrieren und effektiv in Ihrem Unternehmen mitarbeiten.

In speziellen Workshops bereiten wir die Auszubildenden auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vor. Themen wie „Arbeiten und Leben in Deutschland“, „Ausbildung in der Bauwirtschaft“ und „Interkulturelles“ werden behandelt. So wissen die Auszubildenden genau, was sie erwartet, und können sich besser an ihre neue Umgebung anpassen.

Die Bewerbungsgespräche finden digital über MS Teams statt. Dies spart Zeit und Kosten und ermöglicht es Ihnen, den passenden Kandidaten kennen zu lernen und effizient auszuwählen.

Die Kosten für Sprachkurs, Visum und Flug werden von den lokalen Partnern und den Auszubildenden vorfinanziert.

 

Für die Rückerstattung der angefallenen Kosten empfiehlt BAUVERBÄNDE.NRW drei Raten:

  1. Nach Einreise,
  2. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung
  3. Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen.

So sind die Kosten planbar und fair verteilt.

Aktuelle Projekt-News

Meldungen

Impressumpflicht – Neue Bezeichnung der gesetzlichen Regelungen

Jeder Betreiber einer Webseite muss bestimmte Angaben im Impressum hinterlegen. Die Bezeichnung der gesetzlichen Regelungen für die Impressumpflicht haben sich geändert.

Jeder Betreiber einer Webseite muss bestimmte Angaben im Impressum hinterlegen. Die Bezeichnung der gesetzlichen Regelungen für die Impressumpflicht haben sich geändert.

Die vormals im TMG (Telemediengesetz) geregelte Impressumspflicht für Anbieter digitaler Dienste ist nunmehr in § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) geregelt. Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Änderung, inhaltlich ändert sich rund um die Impressumspflicht nichts. Websitebetreiber sollten nun ihr Impressum allerdings auf Aktualität prüfen.

Sofern das Impressum einen Verweis auf das TMG enthält besteht Änderungsbedarf. Denn die Angabe eines nicht mehr existenten Gesetzes könnte zu Abmahnungen führen.  Es besteht allerdings keine Pflicht, § 5 DDG überhaupt im Impressum anzugeben, somit könnte man auf die Angabe dieser Vorschrift im Impressum komplett verzichten, oder einfach die Bezeichnung TMG durch DDG ersetzen.  

Darüber hinaus wird das bisherige Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) umbenannt und heißt nun Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Sollten Sie in Cookiebanner oder Datenschutzerklärung auf den § 25 TTDSG verweisen, muss dieser Verweis nun in § 25 TDDDG geändert werden. Auch der Begriff „Telemedien“ sollte durch „digitale Dienste“ ersetzt werden.

Einen weitergehenden Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben eines Impressums für Handwerksbetrieben bietet dieses Informationsblatt: „Praxis Recht“

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing, Dipl. Kfm. Heinz G. Rittmann

T.: 0211 - 914 290

Mail: rittmann@bauverbaende.nrw

MSc. Maike Rödelbronn

T.: 0211 - 914 290

Mail: roedelbronn@bauverbaende.nrw