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Meldungen

Unbedenklichkeitsbescheinigungen digital abrufen

Die Gesetzliche Krankenversicherung weist auf das elektronische Abrufverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen hin.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Bauunternehmen und Nachunternehmer ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UB) für Sozialversicherungsbeiträge

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