Meldungen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen digital abrufen
Die Gesetzliche Krankenversicherung weist auf das elektronische Abrufverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen hin.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Bauunternehmen und Nachunternehmer ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UB) für Sozialversicherungsbeiträge
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