Skip to main content

Meldungen

Passivierung von rückständigem Urlaub und Arbeitszeitguthaben

Die Passivierung von rückständigem Urlaub und Arbeitszeitguthaben ist ein wichtiger Bestandteil der Jahresabschlussarbeiten. Ob angestellte oder gewerbliche Arbeitnehmer – die Berechnung der Rückstellungen unterliegt verschiedenen Anforderungen nach HGB und Steuerrecht.

Jetzt anmelden und alle Artikel lesen

Melden Sie sich hier als Mitglied der BAUVERBÄNDE.NRW an, um auf alle Artikel zugreifen zu können.

Sie sind noch kein Mitglied bei den Bauverbänden NRW?

Registrieren Sie sich um alle Artikel zu lesen und nutzen Sie viele weitere Vorteile.