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Meldungen

Verjährung von Vergütungsansprüchen zum Jahresende 2024

Unternehmen des Baugewerbes sollten rechtzeitig vor dem Jahresende 2024 überprüfen, ob offene Vergütungsansprüche zu verjähren drohen.

Für die Verjährung von Vergütungsansprüchen aus Bauleistungen gilt Folgendes:

Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss

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