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Gebäudetyp-E-Gesetz: Bauwirtschaft fordert praxistaugliche Regelungen

Medienberichten zufolge hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Referentenentwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz an die Ressorts der Bundesregierung übermittelt.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), äußert dazu: „Als Deutsches Baugewerbe unterstützen wir das Bestreben der Bundesregierung, Baukosten zu senken, um so den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln.“ Er betonte, dass Deutschland sich zu lange an hohe technische Standards gewöhnt habe, was Bauvorhaben zunehmend anspruchsvoller und kostspieliger gemacht habe.

Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der BAUVERBÄNDE.NRW, ergänzt: „Es ist entscheidend, dass die Bundesländer schnell handeln und entsprechende Vorgaben in ihre Landesbauordnungen integrieren.“

 

Verbindiche Regelungen müssen ins BGB

Pakleppa und Baumann begrüßen die Initiative von Bundesminister Buschmann ausdrücklich. Der Gesetzentwurf könnte Bauwilligen die Freiheit geben, ihre Projekte nach ihren Bedürfnissen und zu erschwinglichen Konditionen zu realisieren.

Gleichzeitig unterstreichen sie die Notwendigkeit, dass Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik im Bürgerlichen Gesetzbuch klar und einfach geregelt werden. Nur so sei es möglich, das technisch Notwendige zu bauen, ohne immer den höchsten technischen Standards folgen zu müssen.